Die Vergabekriterien für Studienplätze auf einen Blick!

Bei der Bewerbung für einen Medizinstudienplatz wird man von den Informationen über Bewerbungsmodalitäten, Numerus Clausus und verschiedene Quoten buchstäblich erschlagen. Hier findest du eine kurze Zusammenfassung aller Vergabekriterien!

Das Vergabesystem der Medizinstudienplätze

Die Vergabe der Studienplätze für medizinische Studiengänge in Deutschland wird seit Jahren durch drei Quoten bestimmt.

Die erste und wohl bekannteste Quote ist die Abiturbestenquote die sich nach dem berühmtberüchtigten Numerus Clausus richtet. Die zweite Quote ist die Zusätzliche Eignungsquote, die vollkommen unabhängig von der Abiturnote ist. Die dritte und letzte Quote ist das Auswahlverfahren der Hochschulen. Hier werden prozentual die meisten Studienplätze (60%) vergeben und man kann durch verschiedenste Kriterien Bonuspunkte sammeln und die Abiturnote verbessern.

Der Numerus Clausus

Der Numerus Clausus oder auch kurz NC wird jährlich neu berechnet und richtet sich jedes Jahr nach den Ergebnissen der im entsprechenden Jahr abgelegten Abiturprüfungen. Es gibt also keinen festen Numerus Clausus, sondern er ist vielmehr in jedem Jahr und in jedem Bundesland verschieden.

Der NC ist ein entscheidender Faktor für die Zulassung zu medizinischen Studiengängen über die Abiturbestenquote. Er zeigt an, welchen Notendurchschnitt man mindestens erreicht haben muss, um im jeweiligen Semester einen Studienplatz über diese Quote zu erhalten.

Er wird in jedem Jahr und für jedes Bundesland einzeln aus der Anzahl der Bewerber, der erreichten Abiturdurchschnittsnoten und den verfügbaren Studienplätzen errechnet.

Die Abiturbestenquote (30 Prozent)

Über die Abiturbestenquote werden jährlich 30% der Studienplätze für medizinische Studiengänge von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben. Die Vergabe ist abhängig vom oben beschriebenen Numerus Clausus bzw. Landes-NC.

Folglich ist die erreichte Abiturnote für diese Quote das einzig relevante Kriterium

Im Wintersemester 2019/2020 mussten in den einzelnen Bundesländern mindestens folgende Notendurchschnitte erreicht werden um über die Abiturbestenquote zugelassen zu werden.

Bundesland Humanmedizin Zahnmedizin
Baden-Württemberg 1,0 1,2
Bayern 1,0 1,2
Berlin 1,0 1,3
Brandenburg 1,0 1,1
Bremen 1,0 1,0
Hamburg 1,0 1,3
Hessen 1,0 1,1
Mecklenburg-Vorpommern 1,0 1,0
Niedersachsen 1,1 1,3
Nordrhein-Westfalen 1,0 1,2
Rheinland-Pfalz 1,0 1,2
Saarland 1,0 1,0
Sachsen 1,0 1,1
Sachsen Anhalt 1,0 1,1
Schleswig-Holstein 1,1 1,3
Thüringen 1,0 1,1

Die zusätzliche Eignungsquote (10 Prozent)

10% der Studienplätze werden unabhängig von der Abiturdurchschnittsnote vergeben.

Die Auswahlkriterien, und ihre Gewichtung, sind dabei von Hochschule zu Hochschule verschieden. Die häufigsten Kriterien sind hierbei das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests (meistens der TMS), ob eine fachspezifische, abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt und ob man Dienst geleistet hat.

Bis zum Wintersemester 2021/2022 werden auch noch Wartesemester miteinbezogen.

Das Hochschulauswahlverfahren (60 Prozent)


Die verbleibenden 60% der Studienplätze können von den Universitäten nach eigenständig festgelegten Kriterien vergeben werden. Zusätzlich zur erreichten Abiturnote müssen für Humanmedizin mindestens zwei weitere Kriterien herangezogen werden. Für die Zahnmedizin muss es mindestens ein weiteres Kriterium sein. Dadurch kannst du dir deine Chancen auf einen Studienplatz maßgeblich verbessern.

Je nach Universität variieren diese zusätzlichen Kriterien zwischen:

•       Studierfähigkeitstest (TMS)
•       Berufspraxis (z.B. Ausbildung als Rettungssanitäter oder Krankenschwester)
•       Stärker gewichtete Einzelfachnoten (z.B. Englisch oder Naturwissenschaften)
•       Auswahlgespräch
•       Dienst